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   BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12   

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https://dejure.org/2013,6042
BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12 (https://dejure.org/2013,6042)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2013 - VI B 163/12 (https://dejure.org/2013,6042)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - VI B 163/12 (https://dejure.org/2013,6042)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs - Rechtsanwendungsfehler - Rügeverzicht bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • openjur.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs; Rechtsanwendungsfehler; Rügeverzicht bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 3, FGO § 115 Abs 2, AO § 324
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs - Rechtsanwendungsfehler - Rügeverzicht bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs - Rechtsanwendungsfehler - Rügeverzicht bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 3 FGO, § 115 Abs 2 FGO, § 324 AO
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs - Rechtsanwendungsfehler - Rügeverzicht bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs - Rechtsanwendungsfehler - Rügeverzicht bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; AO § 324
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufhebung einer Arrestanordnung mangels Darlegung eines Zulassungsgrundes

  • datenbank.nwb.de

    Rüge materieller Rechtsfehler kein Nichtzulassungsgrund; Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufhebung einer Arrestanordnung bei mangelnder Darlegung eines Zulassungsgrundes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.08.2011 - III B 144/10

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12
    Die Geltendmachung der Verletzung der Pflicht des FG zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) gehört zu den verzichtbaren Verfahrensrechten (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung; BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, und vom 13. Februar 2012 II B 12/12, BFH/NV 2012, 772).

    Das Rügerecht geht nicht nur durch ausdrücklichen Verzicht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61; in BFH/NV 2011, 1915, und in BFH/NV 2012, 772).

  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12
    Die Geltendmachung der Verletzung der Pflicht des FG zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) gehört zu den verzichtbaren Verfahrensrechten (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung; BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, und vom 13. Februar 2012 II B 12/12, BFH/NV 2012, 772).

    Das Rügerecht geht nicht nur durch ausdrücklichen Verzicht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61; in BFH/NV 2011, 1915, und in BFH/NV 2012, 772).

  • BFH, 03.03.2011 - V B 17/10

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Fehler um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen, wenn sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert würde (BFH-Beschluss vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105, m.w.N.).
  • BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12
    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss hiernach eine an den gesetzlichen Zulassungsgründen orientierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen sowie ein Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vortrags aufweisen (u.a. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2005 - III B 143/04

    InvZul: Mischbetriebe

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12
    Werden die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dargelegt, ist die Beschwerde unzulässig (u.a. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 III B 143/04, BFH/NV 2005, 1632).
  • BFH, 07.10.2010 - IX B 83/10

    Sachaufklärung - Rechtliches Gehör - Rügeverlust - Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12
    Das Rügerecht geht nicht nur durch ausdrücklichen Verzicht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61; in BFH/NV 2011, 1915, und in BFH/NV 2012, 772).
  • BFH, 24.07.2012 - IX B 173/11

    NZB: Fremdvergleich, Vertragsauslegung, Rechtsanwendungsfehler; Gesamtergebnis

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12
    Die unzutreffende Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG sind keine offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht, sondern lediglich materiell-rechtliche Fehler, die eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2012 IX B 173/11, BFH/NV 2012, 1784, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.2007 - VIII B 14/06

    NZB: Revisionszulassungsgründe, Geldanlage bei türkischer Staatsbank

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12
    a) "Darlegen" bedeutet, dass zumindest das Vorliegen der in § 115 Abs. 2 FGO ausdrücklich genannten Tatbestandsmerkmale näher erläutert werden muss (u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 2007 VIII B 14/06, BFH/NV 2007, 951).
  • BFH, 30.07.1997 - V B 11/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12
    Damit rügt er sinngemäß die unzutreffende Auslegung des § 324 AO durch das FG; diese Rüge kann aber mangels Geltendmachung der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 FGO nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 30. Juli 1997 V B 11/97, BFH/NV 1998, 189).
  • BFH, 19.02.2019 - II B 85/17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung, Vertretungszwang, Darlegungsanforderungen

    "Darlegen" bedeutet, dass zumindest das Vorliegen der in § 115 Abs. 2 FGO ausdrücklich genannten Tatbestandsmerkmale näher erläutert werden muss, und zwar mit einem Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit (zu diesen Voraussetzungen im Einzelnen BFH-Beschluss vom 7. Februar 2013 VI B 163/12, BFH/NV 2013, 950).
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